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17. Juli 2024

Versicherungen und Selbstbeteiligung

Was passiert im Schadensfall?

Welche Versicherungen benötige ich? Was passiert im Schadensfall? Und was ist mit der Selbstbeteiligung? Auf dieser Seite erfahren Sie alles zu diesen Themen. So wissen Sie sicher, dass alles gut geregelt ist und Sie unbesorgt ein Fahrzeug mieten können. Sie haben keine Lust, darüber nachzudenken? Sehen Sie sich unsere „Rundum-sorglos“-Wagen an, die den wichtigsten Anforderungen entsprechen.

Standardmäßig inbegriffene Versicherungen

Die standardmäßig inbegriffenen Schadens- und Diebstahlversicherungen bieten eine gute Deckung bei Schäden an Ihrem Mietwagen oder bei dessen Diebstahl. Achten Sie jedoch gut auf Ihre Selbstbeteiligung.

Vollkaskoversicherung (CDW)

Im Schadensfall deckt Collision Damage Waiver (CDW), die Vollkaskoversicherung, den Großteil der Kosten – auch, wenn Sie den Schaden selbst verursachen oder beispielsweise einen Totalschaden haben. Achtung: Oft bezahlen Sie eine Selbstbeteiligung. Auch Schäden an Reifen, Scheiben, Spiegeln, Unterboden, Dach, Innenraum und Schlüsseln sind grundsätzlich nicht gedeckt.

Haftpflichtversicherung (TPI)

Sachschaden an einem anderen Fahrzeug oder Personenschaden an Personen, die nicht in Ihrem Mietwagen sitzen, werden durch eine Haftpflichtversicherung (oder „Third Party Insurance“) gedeckt. Innerhalb der EU reicht diese Deckung aus, aber außerhalb der EU kann diese unzureichend sein. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Autovermieter, welche Deckung Sie haben, und schließen Sie gegebenenfalls vor Ort eine Zusatzdeckung ab

Diebstahlversicherung (TP)

Ein gestohlenes Fahrzeug wird größtenteils durch eine Diebstahlversicherung erstattet. Das gilt nur für das Fahrzeug, also nicht für die sich im Fahrzeug befindlichen Gegenstände. Diese werden durch Ihre (eventuell abgeschlossene) Reiseversicherung erstattet. Achtung: Auch für Diebstahlversicherung gilt eine Selbstbeteiligung!

Selbstbeteiligung: Deckung oder nicht?

Ganz egal, wie gut Ihr Mietwagen versichert ist: Eine Selbstbeteiligung besteht immer. Die Höhe dieses Betrags ist je nach Autovermieter unterschiedlich. Oft ist dieser jedoch um ein Vielfaches höher als die Selbstbeteiligung Ihrer heimischen Autoversicherung. Daher ist es ratsam, Ihre Selbstbeteiligung zu decken.

Selbstbeteiligung behalten

Im Schadensfall oder bei Diebstahl Ihres Mietwagens zahlen Sie eine Selbstbeteiligung. Zudem ist vorab eine beachtliche Kaution mit gültiger Kreditkarte auf Ihren Namen fällig.

  • Die Selbstbeteiligung ist oft hoch.
  • Die Kaution ist hoch.
  • Ein Schadensfall kann teuer werden.

Selbstbeteiligung decken

Auch bei Deckung Ihrer Selbstbeteiligung hinterlegen Sie zunächst eine Kaution. Sobald Sie einen Schadensfall haben, wird diese Kaution vom Autovermieter von Ihrer Kreditkarte abgezogen. Wir erstatten Ihnen diesen Betrag anschließend.

  • günstiger als die Versicherungen vor Ort
  • Sie erhalten immer die vollständige Kaution zurück.
  • Sie hinterlegen vor Ort eine Kaution.

Keine Selbstbeteiligung

Sie wählen ein Fahrzeug ohne Selbstbeteiligung? Dann zahlen Sie in den meisten Fällen gar nichts. Manchmal hinterlegen Sie vor Ort noch eine Kaution, die dann aber niedriger ist. Im Schadensfall wird diese vom Autovermieter erstattet.

  • keine oder eine deutlich niedrigere Kaution
  • ausgezeichnete Versicherung mit wenig Aufwand
  • höherer Mietpreis

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Nachfolgend finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen und entsprechenden Antworten rund um Versicherungen und Selbstbeteiligung. Ihre Frage ist nicht angeführt? Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

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